Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder« SdöR

Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder« SdöR
Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder« SdöR,
 
durch Gesetz von 1971 eingerichtete Stiftung des öffentlichen Rechts; Sitz: Bonn. Die Stiftung soll Leistungen an Behinderte erbringen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate (Contergan®) des Unternehmens Chemie Grünenthal GmbH in Stolberg (Rheinland) durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, und Behinderten, v. a. unter 21 Jahren, durch Förderung von Einrichtungen, Forschungs- und Erprobungsvorhaben bei ihrer Eingliederung in die Gesellschaft helfen. Das Stiftungsvermögen besteht aus 150 Mio. DM, die der Bund zur Verfügung stellt, und 100 Mio. DM, die die Chemie Grünenthal GmbH aufgrund des Conterganprozesses zahlt.

Universal-Lexikon. 2012.

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